7 professionelle Formulierungsbeispiele für Schmerzdokumentation – von der Schmerzerfassung bis zur Wirksamkeitskontrolle.
Der Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege (DNQP) fordert eine systematische Schmerzeinschätzung mit validierten Instrumenten. Schmerzen müssen beobachtbar beschrieben, nicht bewertet werden. „Hat Schmerzen" ist keine Dokumentation – konkrete Angaben zu Lokalisation, Intensität und Verlauf schon.
Pflichtinhalte der Schmerzdokumentation:
Schmerzdokumentation immer mit: Lokalisation, Intensität (NRS 0–10 oder BISAD bei Demenz), Qualität, Zeitpunkt, Dauer, eingeleiteten Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle. Nicht: 'hat Schmerzen' – sondern: 'äußerte Schmerzen im linken Knie, Stärke 6/10 NRS.'
Die Numerische Rating-Skala (NRS) lässt Patienten ihre Schmerzstärke auf einer Skala von 0 (kein Schmerz) bis 10 (stärkster vorstellbarer Schmerz) angeben. Sie ist einfach, schnell anwendbar und in der Pflegedokumentation weit verbreitet.
Bei nicht-verbal kommunizierenden Personen validierte Fremdbeobachtungsskalen einsetzen: BISAD (Beobachtungsinstrument für das Schmerzassessment bei alten Menschen mit Demenz) oder BESD (Beurteilung von Schmerzen bei Demenz). Den Gesamtscore mit Datum und Uhrzeit dokumentieren.
Bei Schmerzstärke über 5/10 NRS, bei unklarer Ursache, bei Schmerzen mit Begleitsymptomen (Fieber, Schwitzen, Atemnot), bei anhaltenden oder zunehmenden Schmerzen trotz Bedarfsmedikation und bei akut einsetzenden starken Schmerzen.
Der DNQP-Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege fordert systematische Schmerzeinschätzung, individuelle Schmerzbehandlung, regelmäßige Wirksamkeitskontrolle und Schulung von Pflegekräften. Ziel ist die frühzeitige Erkennung und wirkungsvolle Behandlung von Schmerzen.