7 Formulierungsbeispiele für die sachliche Dokumentation bei Menschen mit Demenz – ohne Diagnosen, mit beobachtbaren Fakten.
„Demenziell verwirrt" ist keine Dokumentation – es ist eine Diagnosestellung, die ausschließlich Ärzten vorbehalten ist. Im Pflegebericht wird beschrieben, was beobachtet wurde: Verhalten, Äußerungen, Reaktionen. Sachlich, konkret, ohne Bewertung.
Grundsätze der Demenzdokumentation:
Nicht dokumentieren: Diagnosestellungen wie 'demenziell verwirrt', Bewertungen wie 'unkooperativ' oder 'schwierig', Spekulationen über Ursachen ohne ärztliche Grundlage. Stattdessen: konkrete Beobachtungen, direkte Zitate, Zeitangaben.
Unruhe sachlich beschreiben: 'Bewohner stand zwischen 14 und 17 Uhr siebenmal auf und lief im Flur auf und ab' statt 'war sehr unruhig'. Zeitraum, Häufigkeit und konkrete Handlungen sind dokumentierbar – 'Unruhe' alleine nicht.
Weglauftendenz dokumentieren: Uhrzeit, konkrete Handlung (Versuch Eingang zu verlassen), direkte Äußerungen in Anführungszeichen, eingeleitete Maßnahmen (Ablenkung, Begleitung), Informierte Personen, Sicherheitsmaßnahmen überprüft.
Bei Menschen mit Demenz, die sich nicht verbal äußern können, validierte Beobachtungsskalen einsetzen: BISAD oder BESD. Diese bewerten Mimik, Körperhaltung, Lautäußerungen und Reaktionen auf Berührung. Score mit Datum und Uhrzeit dokumentieren.
Biografiearbeit nutzt die Lebensgeschichte einer Person (Fotos, vertraute Gegenstände, Musik aus der Jugendzeit), um Wohlbefinden und Orientierung zu fördern. Dokumentieren: angebotenes Material, Reaktion der Person, Dauer, Wirksamkeit. Erfolgreiche Maßnahmen in den Betreuungsplan aufnehmen.